Änderung des Geldwäschegesetz zum 01.01.2020

Geldwäschegesetz herabgesenkt

Handel von Edelmetallen

Beim Handel mit Edelmetallen senkt der Gesetzgeber ab dem 01.01.2020 den Bargeldschwellenwert von zuvor 10.000 Euro auf 2.000 Euro. Damit sollen die aufgrund der Nationalen Risikoanalyse (NRA) bekannten Geldwäscherisiken gemindert werden.